Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Für unsere sämtlichen Angebote, Geschäftsabschlüsse einschl. Beratung und sonstige vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Auf die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
1.2 Durch die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen wird die Wirksamkeit dieser Bedingungen im übrigen nicht berührt.
1.3 Alle Entwürfe und Zeichnungen und jegliche technische Beratung sind unverbindlich, wenn sie nicht zu einem Liefervertrag gehören.
1.4 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Kunden ohne Reklamationsgrund und ohne vorherige Ansprache an uns zurückgesandte Ware, welche sich in einwandfreiem Zustand befindet, zu 90% gutzuschreiben und die restlichen 10% als Verwaltungsaufwand zu berechnen; für beschädigte Ware wird darüber hinaus die Wertminderung berechnet.
1.5 Ausführungsveränderungen, die der Verbesserung dienen, behalten wir uns vor.
1.6 Wir weisen darauf hin, daß im Rahmen der geschäftlichen Beziehungen mit den Kunden personenbezogene Daten von uns gespeichert werden.

2. Angebote und Vertragsabschluß
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferungen ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2.2 Mit unseren Vertretern getroffene Vereinbarungen oder sonstige Nebenabreden haben erst Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

3. Preise
3.1 Die Preise laut Preisliste, soweit nicht in die schriftliche Auftragsbestätigung aufgenommen, sind freibleibend.
3.2 Die Preise für Teile, die einen Zusammenbau erfordern, verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, unmontiert.

4. Lieferung und Lieferfristen
4.1 Der Versand der Ware erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Letzteres gilt auch bei Frankolieferungen sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Transportversicherungen erfolgen auf Wunsch des Kunden und zu seinen Kosten. Die Verpackung wird besonders verrechnet und von uns nicht zurückgenommen.
4.2 Teillieferungen und Lieferungen ab jeweiligem Fertigungsbetrieb bleiben vorbehalten.
4.3 Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd und vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, daß wir Lieferfristen ausdrücklich als verbindlich schriftlich zusagen.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, bis zur Einlösung von Schecks und bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Bei Nichtzahlung des Rechnungsbetrages sind wir berechtigt, unsere Vorbehaltsware zurückzunehmen, ohne das damit von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Der Kunde erklärt, daß er sich der Herausgabe nicht widersetzt, die gelieferte Ware bis zur Abholung unentgeltlich verwahrt und sie unter Versicherungsschutz hält. Für die Abnutzung der Ware wird der handelsübliche Wertminderungssatz angerechnet.
5.2 Die Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt, ohne daß uns hieraus Verpflichtungen entstehen.
5.3 Nur Wiederverkäufern ist die Veräußerung unserer Vorbehaltsware, und zwar lediglich im normalen Geschäftsgang, gestattet. Der Kunde darf mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist verpflichtet, Zielverkäufe nur unter Eigentumsvorbehalt auszuführen. Verpfändung oder Sicherungsübertragung unserer Vorbehaltsware sind unzulässig. Sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltware - glich, ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung erfolgt - tritt der Kunde schon hiermit bis zur Tilgung aller unserer offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer versichert, daß er Forderungen gemäß Satz 5 noch nicht an Dritte abgetreten hat, insbesondere keine Globalzessionen an Geldkreditgeber vorgenommen hat. Bei Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware nach Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren oder zusammen mit solchen Waren gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware. Der Kunde ist zur Einziehung der uns zustehenden Forderungen nur solange ermächtigt, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der uns die Namen seiner Abnehmer mitzuteilen und ihnen die Abtretung anzuzeigen.
5.4 Beansprucht ein Kreditgeber bei der Aufnahme von Krediten Sicherheiten an unserer Ware, ist der Kunde verpflichtet, den Kreditgeber auf unsere Rechte hinzuweisen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder in Vermögensverfall, hat er auf unser Verlangen uns über jede abgetretene Forderung die Abtretung und im übrigen des Eigentumsvorbehalt schriftlich zu bestätigen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sowie auf uns zustehende Forderungen hat der Kund uns unverzüglich anzuzeigen und die zur Sicherung unserer Eigentumsrechte tatsächlich und rechtlich erforderlichen Maßnahmen in unserem Namen einzuleiten.
5.5 Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Zahlungen sind, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, in bar und ohne jeden Abzug frei ab Zahlungsstelle zu leisten. Wir sind berechtigt, Vorkasse (in Form von Euroschecks bis 400,00DM/Scheck) oder Versand per Nachnahme zu verlangen. Im Weigerungsfalle sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
6.2 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar. Die Zahlungsfrist beginnt mit unserem Rechnungsdatum. Montagerechnungen sind sofort bei Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
6.3 Einzugsspesen sind, soweit nicht anders vereinbart ist, vom Besteller zu tragen. Wechsel und Schecks werden stets unter üblichen Vorbehalt gutgeschrieben.
6.4 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorzahlung oder erste Sicherheiten auszuführen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

7. Gewährleistung
7.1 Wir gewährleisten, daß die Ware nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Beide Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang und vor der Montage zu untersuchen. Mängelrügen wegen Fehlmengen oder sonstiger offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich unter klarer Angabe der Gründe und des Umfanges der Beanstandung, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung der Ware, schriftlich bei uns vorgebracht werden.
7.3 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung oder durch ohne unsere Zustimmung erfolgte Ausbesserungsarbeiten des Kunden oder Dritter an dem Liefergegenstand entstehen.
7.4 Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware, Ersatzlieferung, Rücknahme der Ware unter Gutschrift oder Gutschrift des Minderwertes der Ware. Eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt nur, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7.5 Bei allen Einsendungen und Rücksendungen ist eine Kopie der Rechnung mitzusenden. Ergibt sich bei einer zum Zwecke der Beanstandung erfolgten Rücksendung der Ware, daß die Beanstandungen zu unrecht erfolgt sind, sind wir berechtigt, nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch ein Vergütung für die Prüfung der Ware gemäß unserer laut geltender Preisliste gültigen Stundentarife zu berechnen.
7.6 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde uns von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen.
7.7 Andere als die vorgenannten Gewährleistungsansprüche - insbesondere auch Schadensersatzansprüche - des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften eine Beschränkung oder ein Ausschluß der Haftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht möglich ist und damit zwingend gehaftet wird.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
8.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Münster.
8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich Schecklagen ist, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person der öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeiner Gerichtsstand im Inland hat, Münster.

Münster, den 01.01.1998

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